Landkreis Traunstein. Der Sommer ist im vollen Gange. Das Obst ist reif und wird überall zu feinen Köstlichkeiten verarbeitet. Leider haben in diesen Wochen auch die Wespen Hochkonjunktur und stören so manche wohlverdiente „Datschi-Auszeit“. Da sich nun wieder die Anfragen bezüglich Nestentfernungen häufen, informieren die Feuerwehren im Landkreis Traunstein über die Zuständigkeiten. Kreisbrandrat Christof Grundner fasst es so zusammen: „Wenn eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht, dann können die Bürgerinnen und Bürger auf die Unterstützung unserer Feuerwehren vertrauen“!
Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen mögen zwar auf der heimischen Terrasse gerne mal als störend empfunden werden. Umso ärgerlicher ist es, wenn sie sich in unserer unmittelbaren Nähe „häuslich niederlassen“. Dennoch sind sie für unsere Natur und Umwelt von großer Bedeutung. Manche Arten stehen sogar unter besonderem Schutz. Eine Umsiedelung oder gar Zerstörung der Nester und Bauten ist entweder gänzlich untersagt oder erfordert den Einsatz von speziell ausgebildetem Personal, wie Hornissenfachberatern oder Imkern.
„Es gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Feuerwehren, die Nester an den Häusern oder Gartenlauben zu entfernen. Wenn eine konkrete Bedrohung der Gesundheit von Menschen vorliegt, können wir im Rahmen der Technischen Hilfeleistung tätig werden“, so Grundner. In der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Traunstein finden alle Bürgerinnen und Bürger eine Anlaufstelle rund um die Fragen zur Nestbeseitigung bzw. den Umgang mit den Insekten. Zudem gibt es dort eine Liste mit den entsprechend sachkundigen Personen, die bei Fragen kontaktiert werden können.
Wählt man die Notrufnummer 112, so prüfen die Disponenten der Leitstelle zunächst die Gefährdungslage. In den allermeisten Fällen erfolgt dann der Hinweis auf das Landratsamt und seine Fachstellen. Eine Alarmierung der Feuerwehr erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn eine andere Lösung auf Grund einer „besonderen Lebensgefahr“ oder einer „zeitkritischen Situation“ nicht möglich ist. Die Leitstelle in Traunstein ist für die Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf und Traunstein zuständig. Das Vorgehen ist demnach auch für alle Landkreise gleich. Hob
Text und Bilder: Hubert Hobmaier; KFV Traunstein e.V.